Osprean-Team · 13. August 2026
PAMIF und PTME nach der Richtlinie von 2026: Was das Gesetz verlangt und wie viele Gemeinden noch ohne Plan sind
Was sich mit der Basisrichtlinie von 2026 ändert
Im April 2026 billigte der Ministerrat die Aktualisierung der Basisrichtlinie zur Zivilschutzplanung gegen das Waldbrandrisiko, veröffentlicht als Entschließung vom 23. April 2026 im spanischen Amtsblatt. Die neue Richtlinie überarbeitet den durch das Königliche Dekret 893/2013 gesetzten Rahmen und stärkt Risikoanalyse, Frühwarnung und Koordination zwischen den Verwaltungen — laut den Lageberichten des MITECO, die Ende Juli 2026 mehr als 180.000 verbrannte Hektar und 38 Großwaldbrände im laufenden Jahr auswiesen — sechsmal so viel wie zum selben Zeitpunkt 2025.
PTME und PAMIF sind nicht derselbe Plan
Die Aktualisierung von 2026 ändert nichts an einer grundlegenden Unterscheidung, die zwischen Verwaltungen weiterhin für Verwirrung sorgt: Der kommunale Gebietsnotfallplan (PTME) und der PAMIF sind nicht austauschbar.
- Der PTME ist der grundlegende, für jede Gemeinde verpflichtende Plan, unabhängig vom Waldbrandrisiko: Er organisiert die Reaktion auf jede Art von Notfall und legt die kommunale Führungsstruktur fest, einschließlich des CECOPAL.
- Der PAMIF ist ein spezifischer Plan, der sich ausschließlich auf das Waldbrandrisiko konzentriert und Prävention, Reaktion und Evakuierung für dieses konkrete Risiko im Detail regelt.
- Der PAMIF ist als Sonderplan oder operativer Anhang in den PTME eingebettet: Eine Gemeinde kann das Gesetz ohne PAMIF erfüllen, wenn sie sich nicht in einer Hochrisikozone befindet, aber niemals ohne PTME.
Wann der PAMIF verpflichtend ist
Die PAMIF-Pflicht ist im gesamten Staatsgebiet nicht einheitlich: Sie hängt von der Risikoklassifizierung ab, die jede autonome Gemeinschaft in ihrem eigenen Sonderplan für Waldbrände festlegt (INFOCA, INFOCAT, INFOMA, INFOCAM und Äquivalente). Als prioritär oder hochriskant eingestufte Gemeinden sind verpflichtet, einen genehmigten PAMIF vorzuweisen — eine Pflicht, die sich aus dem Königlichen Dekret 893/2013 und dessen Aktualisierung von 2026 ergibt. In Gemeinden mit mittlerem Risiko ist die Erstellung meist empfehlenswert, mit je nach autonomer Gemeinschaft unterschiedlichen Anforderungen; in Gemeinden mit niedrigem Risiko wird üblicherweise kein spezifischer PAMIF verlangt, wohl aber grundlegende Planungsmaßnahmen. Der Plan muss zudem mit den Selbstschutzplänen der in der Gemeinde ansässigen Tätigkeiten integriert werden, die damals durch das Königliche Dekret 393/2007 geregelt wurden. Die Festlegung der Risikostufe obliegt der zuständigen Zivilschutzbehörde der autonomen Gemeinschaft — die Pflicht sollte daher nicht pauschal angenommen, sondern anhand des jeweils geltenden Regionalplans geprüft werden.
Was ein PAMIF laut Königlichem Dekret 893/2013 enthalten muss
Über die regionalen Besonderheiten hinaus stimmen der MITECO-Leitfaden zur PAMIF-Erstellung und das Königliche Dekret 893/2013 in einem Mindestinhalt überein:
- Identifizierung der Gemeinde und Einteilung ihrer Zonen nach Waldbrandrisiko.
- Risikoanalyse: Gefahren-, Vulnerabilitäts- und resultierende Risikokarten sowie der Index der potenziellen Schwere.
- Operative Struktur: Planleitung (Bürgermeisterin oder Bürgermeister), kommunales Koordinationsteam und CECOPAL.
- Ressourceninventar: Personal, Maschinen, Wasserentnahmestellen, Zufahrtswege und Schutzzonen.
- Aktivierungs-, Alarm- und Evakuierungsprotokolle, abgestimmt mit regionalen und staatlichen Plänen.
- Regelmäßige Überprüfung — mindestens alle fünf Jahre — sowie ein jährlicher Schulungs- und Übungsplan.
Die Landkarte der Nichterfüllung, Region für Region
Die Lücke zwischen gesetzlicher Pflicht und tatsächlicher Umsetzung ist laut mehreren Quellen einer der schwächsten Punkte des Systems. Greenpeace Spanien beziffert, dass 80 % der Gemeinden in Hochrisikozonen für Waldbrände über keinen Notfallplan verfügen. Die Daten nach autonomer Gemeinschaft zeichnen ein ähnliches Bild:
- Kastilien-León: 701 Gemeinden mit "maximalem Risiko" fehlt der seit 2013 verpflichtende Plan, nur 150 (21,4 %) haben das Verfahren eingeleitet, laut ecoticias.com.
- Galicien: 178 Gemeinden verfügen über keinen Aktionsplan gegen das Waldbrandrisiko, laut GaliciaPress.
- Extremadura: Eine Prüfung des Rechnungshofs ergab 55 Hochrisikogemeinden ohne stadtnahen Präventionsplan, von denen 43 nicht einmal wussten, ob sie einen besaßen.
- Andalusien: 593 als waldbrandgefährdet eingestufte Gemeinden, aber nur 139 (18 %) verfügen über einen genehmigten lokalen Waldbrand-Notfallplan (PLEIF), laut der Junta de Andalucía. Los Gallardos (Almería), die Gemeinde, in der ein Waldbrand im Juli 2026 13 Todesopfer forderte, gehörte zu jenen ohne lokalen Plan.
Den Plan lebendig halten, nicht nur genehmigen
Die Genehmigung eines PAMIF beendet die Pflicht nicht: Das Königliche Dekret 893/2013 verlangt eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre, und der MITECO-Leitfaden besteht darauf, ihn bei jeder bedeutenden Veränderung des Gebiets zu aktualisieren — neue Zufahrten, Hydranten, Siedlungen — und einen Schulungs- und Übungsplan aufrechtzuerhalten. Die Umweltstaatsanwaltschaft hat bereits mehr als 150 spanischen Gemeinden eine Aufforderung geschickt, die sie an diese Pflicht erinnert, laut der Recherche von Civio. In der Praxis ist der Abstand zwischen einem genehmigten Plan und einem wirklich lebendigen Plan — mit aktualisierten, für alle beteiligten Dienste am Tag des Bedarfs zugänglichen Informationen — ebenso relevant wie die Pflicht, ihn überhaupt zu erstellen. Genau dort, wo diese Informationen auf einer einzigen, in Echtzeit abrufbaren Plattform zentralisiert werden, setzt Comacon von Osprean an.
Quellen und Referenzen
- BOE — Entschließung vom 23. April 2026 (BOE-A-2026-9159), Basisrichtlinie zur Zivilschutzplanung gegen das Waldbrandrisiko
- BOE — Königliches Dekret 893/2013 vom 15. November, Basisrichtlinie zur Zivilschutzplanung gegen Waldbrand-Notfälle
- BOE — Königliches Dekret 393/2007 vom 23. März, Basisnorm zum Selbstschutz
- MITECO — Leitfaden zur Erstellung eines kommunalen Aktionsplans gegen Waldbrand-Notfälle
- MITECO — Lageberichte zu Waldbränden
- Greenpeace Spanien — 80 % der spanischen Gemeinden in Waldbrand-Hochrisikozonen haben keinen Notfallplan
- Greenpeace Spanien — Bericht über Großwaldbrände in Spanien
- Ecoticias — Kastilien-León hat 701 Gemeinden mit "maximalem Risiko" identifiziert, denen der seit 12 Jahren verpflichtende Plan fehlt
- GaliciaPress — 178 galicische Gemeinden ohne Aktionsplan gegen das Waldbrandrisiko
- Rechnungshof — 55 Gemeinden in Extremadura in Hochrisikozonen ohne Kenntnis eines stadtnahen Plans oder ohne einen solchen
- Moncloa.com — Andalusiens Regionalregierung warnt: 593 waldbrandgefährdete Gemeinden, nur 139 mit lokalem Plan
- Moncloa.com — 13 Tote beim Waldbrand von Los Gallardos (Almería)
- Civio — Gemeinden, die sich nicht auf Feuer vorbereiten
- Infobae — MITECO beziffert 180.000 verbrannte Hektar und 38 Großwaldbrände im Jahr 2026
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen PTME und PAMIF?
Der PTME ist der kommunale Gebietsnotfallplan, verpflichtend für jede Gemeinde und gültig für jede Art von Risiko. Der PAMIF ist ein Sonderplan, der sich nur auf Waldbrände konzentriert, nur in Hochrisikogemeinden verpflichtend ist und in den PTME eingebettet wird.
Welche Gemeinden sind verpflichtet, einen PAMIF zu haben?
Die als prioritär oder hochriskant eingestuften Gemeinden gemäß der regionalen Waldbrandplanung (INFOCA, INFOCAT, INFOMA und Äquivalente). Bei mittlerem Risiko ist die Erstellung meist empfehlenswert; bei niedrigem Risiko wird üblicherweise kein spezifischer PAMIF verlangt.
Was muss ein PAMIF laut Königlichem Dekret 893/2013 enthalten?
Mindestens die Risikoidentifizierung und -analyse der Gemeinde, die operative Struktur (Planleitung und CECOPAL), das Inventar der verfügbaren Ressourcen, die Aktivierungs- und Evakuierungsprotokolle, das Alarmsystem für die Bevölkerung sowie einen Überprüfungsplan — mindestens alle fünf Jahre — und Übungen.
Wie viele Hochrisikogemeinden haben heute einen aktuellen PAMIF?
Eine Minderheit. Greenpeace Spanien beziffert, dass 80 % der Hochrisikogemeinden über keinen Notfallplan verfügen, und regionale Prüfungen — Kastilien-León, Galicien, Extremadura, Andalusien — bestätigen eine ähnliche Lücke zwischen gesetzlicher Pflicht und tatsächlicher Umsetzung.
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